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   OLG Hamm, 25.10.1996 - 12 U 128/96   

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https://dejure.org/1996,22264
OLG Hamm, 25.10.1996 - 12 U 128/96 (https://dejure.org/1996,22264)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.10.1996 - 12 U 128/96 (https://dejure.org/1996,22264)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 1996 - 12 U 128/96 (https://dejure.org/1996,22264)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Rücktritt wegen verspäteter Erteilung der Baugenehmigung? (IBR 1997, 323)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Ansprüche hat der Bauträger nach unberechtigtem Rücktritt des Bauherrn? (IBR 1997, 364)

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 02.05.2001 - 2 W 56/01

    Beschwerdebefugnis eines am Insolvenzverfahren nicht beteiligten Dritten

    Eine analoge Anwendung der StPO bzw. des § 46 OWiG auf andere Rechtsgebiete verbietet sich bereits wegen der unterschiedlichen Ausgestaltung der für die verschiedenen Verfahren geltenden Kostenregelungen (Senat, OLGR 1997, 102 [103] mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung und Literatur; OLG Brandenburg, MDR 1999, 508 jeweils für das Beschwerdeverfahren gegen einen Ordnungsgeldbeschluß).
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2005 - 2 WF 191/05

    Ordnungsmittelverfahren in einer Familiensache: Ermessensentscheidung über die

    Dies gilt nach herrschender Auffassung auch, soweit die Beschwerde erfolgreich war (OLG Hamm OLGR 2004, 233, 234; OLG Brandenburg MDR 2001, 411 u. OLGR 1999, 42, 43; OLG Koblenz OLGR 2004, 384, 386; OLG Köln OLGR 1997, 102, 103; Musielak/Stadler, ZPO, 4. Aufl., § 141 Rdn 11 i.V. Musielak/Huber, ZPO, 4. Aufl., § 380 Rdn. 7 sowie Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., § 141 Rdn. 15, jeweils mit Nachweise zur Gegenansicht, nach der die Kosten bei erfolgreicher Beschwerde entspr. §§ 467 StPO, 46 OWiG der Staatskasse auferlegt werden sollen).
  • OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98

    Wann darf Besteller vor Ablauf der Herstellungsfrist zurücktreten?

    Bei dieser Sachlage war der Rücktritt des Beklagten nach §§ 636, 634, 327 BGB gerechtfertigt, ohne daß es für die Anwendung des § 636 BGB auf ein etwaiges Verschulden der Klägerin bzw. auf ihren Verzug ankommt (vgl. Senatsurteil in OLGR Hamm 1997, 102).
  • KG, 27.06.2002 - 8 W 139/02

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Ausbleibens einer Partei

    Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei, die außergerichtlichen Kosten des Klägers sind Kosten des Rechtsstreits (vgl. dazu OLG Brandenburg, OLGR 2001, 41; OLG Köln, OLGR 1997, 102).
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